wortlaut volksbegehren
Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Covid-19 wurden vom Verfassungsgerichtshof erst Monate später als rechtswidrig aufgehoben.
Um rasche RECHTSSICHERHEIT, für den Gesetzgeber, als auch für Bürger SICHERZUSTELLEN, wird der Gesetzgeber aufgefordert, das in Rechtsstaaten übliche Eilverfahren für den Verfassungsgerichtshof einzuführen. Dieses Eilverfahren ist unbedingt dann anzuwenden, wenn Grundrechte beschränkt werden, Gefahr in Verzug ist oder ein unwiederbringlicher Schaden droht.
Es gibt lt. Vorgaben des Bundesministeriums für Inneres zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren:
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in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde persönlich auf dem entsprechenden Formular geleisteten Unterschrift;
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via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten)[1] .
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Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr eine Unterstützungserklärung abgeben.
Wie komme ich zu
meiner bürgerkarte?
Laut österreich.gv.at ist die kartenbasierte Bürgerkarte die rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Damit können Dokumente oder Rechnungen digital unterschrieben werden.
Aktivierung und Verwendung der kartenbasierten Bürgerkarte sind kostenlos. Es wird lediglich ein Chipkarten-Lesegerät für Ihren Computer benötigt. Damit erlaubt die kartenbasierte Bürgerkarte einen komfortablen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft.